UNSERE KANZLEI

Die Kanzlei wurde im Jahr 2002 durch Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp gegründet und 2005 durch den Eintritt von Rechtsanwältin Claudia Chase in die überörtliche Sozietät Stoppelkamp Rechtsanwälte an den Standorten Deggendorf und Passau überführt. Beide Gesellschafter sind als gerichtlich bestellte Sachverständige, Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig und betreuen in dieser Eigenschaft Regel-, Verbraucher- und Nachlassinsolvenzverfahren verschiedenster Branchen und Größenordnungen.

Die Kanzlei sieht sich einer unabhängigen und qualitativ anspruchsvollen Insolvenzverwaltung verpflichtet und ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp ist Mitglied des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. und zertifiziert nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI).

LEISTUNGEN

Insolvenzverwaltung

Gesetzliches Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist zunächst die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines insolventen Unternehmens wie auch eines nicht unternehmerisch tätigen sonstigen Schuldners, Verbrauchers oder aber auch eines Nachlasses.
Bei einem insolventen Unternehmen sind daneben seine Fortführung sowie Restrukturierung verbunden mit einem möglichst hohen Erhalt von Arbeitsplätzen – sei es durch einen Verkauf aus der Insolvenz oder im Rahmen der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens – von besonderer Bedeutung.
Weiteres Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, einen redlichen Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und ihm einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Abwehr von Anfechtungsansprüchen

Durch die Vorschriften des Insolvenzanfechtungsrechtes können Abflüsse aus dem Vermögen eines in der Krise befindlichen Unternehmens oder sonstigen Schuldners rückgängig gemacht werden.
Zahlungen oder sonstige Leistungen, die ein in der Krise befindlicher Schuldner an Gläubiger oder sonstige Dritte (z. B. nahe Angehörige) tätigt, werden durch den Insolvenzverwalter regelmäßig angefochten, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Allen Anfechtungstatbeständen ist gemein, dass durch ihre Geltendmachung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Sondervorteile einzelner Beteiligter vermieden und die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger gewährleistet werden sollen. Die zum Insolvenzanfechtungsrecht vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung ist äußerst komplex, weswegen es durchaus möglich ist, durch Insolvenzverwalter geltend gemachte Ansprüche ganz oder teilweise abzuwenden.

Anwälte

Markus Stoppelkamp

Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg

1999 Zulassung zur Anwaltschaft

2002 Gründung der Kanzlei Markus Stoppelkamp in Deggendorf

2005 Gründung der Sozietät Stoppelkamp Rechtsanwälte in Deggendorf und Passau

2005 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Bestellt als Insolvenzverwalter an den Amtsgerichten Deggendorf, Mühldorf und Passau

Mitglied im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V.

Claudia Chase

Studium der Rechtswissenschaften in Passau

2002 Zulassung zur Anwaltschaft

3 Jahre Berufstätigkeit in Wirtschaftsprüfer- bzw. Steuerkanzlei in München und Passau

2005 Gründung der Sozietät Stoppelkamp Rechtsanwälte in Deggendorf und Passau

Bestellt als Insolvenzverwalterin an den Amtsgerichten Deggendorf und Passau

KONTAKT

Stoppelkamp Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 57
94469 Deggendorf
 
Tel. +49-(0)991-3 71 77-0
Fax +49-(0)991-3 71 77-10
Stoppelkamp Rechtsanwälte
Gutenbergstr. 8
94036 Passau
 
Tel. +49-(0)851-9 66 23 33 – 0
Fax +49-(0)851-9 66 23 33 – 10

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